Mandatsbedingungen
Definition des rechtsanwaltlichen Beratungsumfangs
Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten gehört nicht zum Beratungsauftrag. Der Beratungsumfang wird schriftlich vereinbart. Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder ist nicht verpflichtet die bereit gestellten Informationen und Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob zusätzlicher Beratungsbedarf besteht.
Mitwirkungspflicht der Mandantin/ des Mandanten
Der Mandant bzw. die Mandanten ist/sind verpflichtet, alle für den Beratungsauftrag relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und zu aktualisieren, sobald sich Veränderungen ergeben. Der Mandant bzw. die Mandanten ist/sind außerdem verpflichtet, alle Schriftstücke vor der Einreichung nochmals sorgfältig zu lesen, um zu prüfen, ob alle darin enthaltenen Angaben zutreffend und vollständig sind.
Datenschutz
Die Anwaltskanzlei Schröder ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten im Rahmen des Beratungsauftrages mit EDV-Programmen zu erfassen, zu speichern und zu bearbeiten.
Wenn der Mandant bzw. die Mandanten eine E-Mail-Adresse angegeben haben werden bis auf Widerruf mandatsbezogenen Informationen an diese E-Mail-Adresse gesendet. Dem Mandanten bzw. den Mandanten ist bekannt, dass im unverschlüsselten E-Mail-Verkehr nur eingeschränkte Vertraulichkeit besteht. Die Gefahr, dass E-Mails Viren enthalten können kann nicht ausgeschlossen werden.
Haftungsgrenzen
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf den Maximalbetrag von 2.000.000,- € (in Worten: zwei Millionen EURO) begrenzt. Der Mandant bzw. die Mandanten haben die Möglichkeit, über besagte Haftungsgrenze hinaus eine zusätzliche Versicherung durch die Rechtsanwaltkanzlei abschließen zu lassen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung setzt einen schriftlichen Auftrag des Mandanten bzw. der Mandanten unter Kostenübernahme voraus.
Rechtsanwaltsvergütung
Die Abrechnung des Mandates erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung ist auf Anfrage vereinbar.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder ist berechtigt, zu Beginn oder im Verlauf des Mandats angemessene Kostenvorschüsse zu berechnen.
Mehrere Mandanten haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
Aufbewahrung der Akten
Nach Beendigung des Verfahrens wird die Anwaltskanzlei Schröder auf Wunsch alle bis Dato überlassenen Unterlagen an die Mandantschaft zurückgeben.
Die Anwaltskanzlei Schröder ist berechtigt alle Schriftstücke nach einer Zeit von 8 Jahren ab Beendigung des Mandats zu vernichten.
Beratungskosten
Die Kosten für die rechtliche Beratung orientieren sich an den marktüblichen Stundensätzen für Rechtsanwälte und an der Komplexität der Fragestellung. Jeder Fall erfordert einen unterschiedlichen Zeitrahmen. Für eine Erstberatung sowie für weitere Beratungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz individuelle Honorarvereinbarungen möglich, die die üblichen Stundensätze erheblich unterschreiten können.
Die anwaltliche Beratung kann aus staatlichen Leistungen finanziert werden, wenn der Ratsuchende wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Vergütung des Rechtsanwalts selbst zu übernehmen. Auch für diese Beratungshilfe ist ein Antrag an das zuständige Gericht erforderlich. Die Kosten der Beratungshilfe werden vom Staat vollständig übernommen und müssen vom Rechtsuchenden nicht zurückerstattet werden.
Kosten der Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Für gerichtliche Verfahren sind die Gebühren festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für den Rechtsanwalt ist daher im gerichtlichen Verfahren nicht möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist - wie bei der Beratungshilfe - dass der Rechtsuchende wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens (d.h. neben den Rechtsanwaltsgebühren auch die Gerichtskosten) selber zu übernehmen. Zudem muss das beabsichtigte Verfahren Aussicht auf Erfolg haben.Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind ist es sinnvoll, den erforderlichen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe an das Gericht zu stellen. Das Gericht kann vollständig oder teilweise Prozesskostenhilfe gewähren.Dies hat zur Folge, dass die Gerichtskosten nach Abschluss des Verfahrens in Raten, deren Höhe den Vermögensverhältnissen entspricht, zurückgezahlt werden kann.
In jedem Fall sollten Sie alle für Ihre Frage relevanten Unterlagen mitbringen, damit das Beratungsgespräch ohne großen Zeitverzug ablaufen kann.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise von der Versicherung übernommen werden. Auf Wunsch überprüfe ich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Rechtsanwaltskanzlei Schröder in Seevetal - Anwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht - Hasentalweg 52, 21218 Seevetal, Telefon: 04105-130 90 74, Fax: 04105-137036, Email: mail@anwaltskanzlei-schroeder.eu, Homepage: www.anwaltskanzlei-schroeder.eu
Rechtsanwaltskanzlei Schröder (Dependance Hamburg) - Anwalt für Familienrecht, Anwalt für Erbrecht, Anwalt für Arbeitsrecht und Anwalt für Versicherungsrecht - Winsener Straße 111, 21077 Hamburg (Wilstorf), Telefon: 040-70103316, Fax: 040-70109917, Email: mail@anwaltskanzlei-schroeder.eu, Homepage: www.anwaltskanzlei-schroeder.eu
Lokaler Einzugsbereich: Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder berät überwiegend Mandanten aus Hamburg Harburg Seevetal Hittfeld Maschen Stelle Winsen Luhe Buchholz Nordheide Salzhausen Thieshope Rosengarten Garstedt Fleestedt Meckelfeld Marmstof Dibbersen Bendestorf Scharmbeck Radbruch Ramelsloh Marxen Brackel Lüneburg Lüneburger Heide Amelinghausen Geesthacht Jesteburg Hanstedt Asendorf Neu Wulmstorf und Meckelfeld.