Erstberatungsgespräch:
Im Erstberatungsgespräch benötige ich für Ihren konkreten Fall möglichst vollständige Unterlagen.
Ich werde Ihnen anschließend erläutern, wie ich die Situation rechtlich einschätze und welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung sich Ihnen bieten.
Sie entscheiden, welche der verschiedenen Handlungsoptionen Sie wahrnehmen möchten und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Für eine Erstberatung sowie für weitere Beratungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz individuelle Honorarvereinbarungen möglich, die die üblichen Stundensätze erheblich unterschreiten können.
Die anwaltliche Beratung kann aus staatlichen Leistungen finanziert werden, wenn der Ratsuchende wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Vergütung des Rechtsanwalts selbst zu übernehmen. Für diese Beratungshilfe ist ein Antrag an das zuständige Gericht erforderlich. Die Kosten der Beratungshilfe werden vom Staat vollständig übernommen und müssen vom Rechtsuchenden nicht zurückerstattet werden.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind können die Kosten der Beratung und eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise von der Versicherung übernommen werden. Auf Wunsch überprüfe ich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Rechtsanwaltskanzlei Schröder in Seevetal - Anwaltskanzlei für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht - Hasentalweg 52, 21218 Seevetal, Telefon: 04105-130 90 74, Fax: 04105-137036, Email: mail@anwaltskanzlei-schroeder.eu, Homepage: www.anwaltskanzlei-schroeder.eu
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