Mobbing bezeichnet keine einzelne Tat, sondern auf bestimmte Personen gerichtete systematische Schikanen.
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestehen Ansprüche nicht nur gegenüber dem Täter, sondern auch dem Arbeitgeber. Vom Täter kann zivilrechtlich Unterlassung weiterer Übergriffe sowie Schmerzensgeld verlangt werden. Je nach Einzelfall ist eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag zu empfehlen. Diese Sachverhalte sind regelmäßig problematisch, weil die Belästigungshandlung klassischerweise in einer Vier-Augen-Situation erfolgt, sodass die Beweisführung erschwert wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen den Täter zu ergreifen. Im Einzelnen können diese sein: Abmahnung, Um- oder Versetzung oder auch eine Kündigung. Bei Untätigkeit können für die Betroffene Schmerzensgeldansprüche gegen den Arbeitgeber entstehen. Auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist die frühzeitige Entwicklung einer rechtlichen Strategie zweckmäßig.