Anwaltskanzlei Schröder
kompetent • spezialisiert • erfolgreich

Honorare


Beratungskosten:

Die Kosten für Beratung und Vertretung orientieren sich an den marktüblichen Stundensätzen für Rechtsanwälte und der Komplexität der Fragestellung. Jeder Fall erfordert einen unterschiedlichen Zeitrahmen. Für Erstberatung und außergerichtliche Vertretung sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz individuelle Honorarvereinbarungen möglich, welche die gesetzlichen Gebühren überschreiten können. Die gesetzlichen Gebühren einer Erstberatung belaufen sich auf 190,00 € plus Mehrwertsteuer.  

 Im Fall der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an.

Kosten der Vertretung im gerichtlichen Verfahren:
Für gerichtliche Verfahren sind die Gebühren festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für den Rechtsanwalt ist daher im gerichtlichen Verfahren nicht möglich. 

Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise von der Versicherung übernommen werden. Auf Wunsch überprüfen wir die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung; hierfür benötigen wir Ihre Versicherungsdaten. 

 

 
 
 
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