Kollektivarbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche Unternehmens-mitbestimmung, betriebliche Mitbestimmung und Tarifrecht. Für das Recht des Arbeitskampfes gelten ausschließlich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (sog. Richterrecht).
Wir bieten Rechtsberatung und Prozessvertretung für Betriebs- und Personalräte.
Zumeist geht es hier um die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen, wie z.B. bei Erstellung eines Sozialplans.
Wir unterstützen Betriebsräte außerdem bei der Sicherung ihrer Beteiligungsrechte bis hin zur Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.
Wir leisten Beratung und Vertretung betreffend das Arbeitskampfrecht.