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Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht erfasst alle Verordnungen und gesetzlichen Regelungen zur abhängigen Erwerbstätigkeit und wird auch als Individualarbeitsrecht bezeichnet. Es bezieht sich also auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und grenzt sich insofern vom Kollektivarbeitsrecht ab, das die Beziehung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden regelt.

 


 



 
 
 
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