Anwaltskanzlei Schröder
kompetent • spezialisiert • erfolgreich

Rechtsberatung


Erstberatungsgespräch:











Im Erstberatungsgespräch benötige ich für Ihren konkreten Fall möglichst vollständige Unterlagen.

Ich werde Ihnen anschließend erläutern, wie ich die Situation rechtlich einschätze und welche Handlungsmöglichkeiten denkbar sind. 
Sie entscheiden, welche der verschiedenen Handlungsoptionen Sie wahrnehmen möchten  und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Für eine Erstberatung sowie die außergerichtliche Vertretung sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Diese können den gesetzlichen Satz überschreiten.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Kosten der Beratung und eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise von der Versicherung übernommen werden. Auf Wunsch überprüfe ich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

 


Mandatsbedingen:







 

Definition des rechtsanwaltlichen Beratungsumfangs:

Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten gehört nicht zum Beratungsauftrag. Der Beratungsumfang wird schriftlich vereinbart. Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder ist nicht verpflichtet, die bereit gestellten Informationen und Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob zusätzlicher Beratungsbedarf besteht.


Mitwirkungspflicht der Mandantin/des Mandanten:

Der Mandant bzw. die Mandanten ist/sind verpflichtet, alle für den Beratungsauftrag relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und zu aktualisieren, sobald sich Veränderungen ergeben. Zudem sollten sie alle Schriftstücke vor Einreichung nochmals sorgfältig lesen, um zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zutreffend und vollständig sind.


Datenschutz:

Die Anwaltskanzlei Schröder ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten im Rahmen des Beratungsauftrages mit EDV-Programmen zu erfassen, zu speichern und zu bearbeiten.

Wenn der Mandant bzw. die Mandanten eine E-Mail-Adresse angegeben haben, werden bis auf Widerruf mandatsbezogene Informationen an diese E-Mail-Adresse gesendet. Dem Mandanten bzw. den Mandanten ist bekannt, dass im unverschlüsselten E-Mail-Verkehr nur eine eingeschränkte Vertraulichkeit besteht. Die Gefahr, dass E-Mails Viren enthalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Haftungsgrenzen: 
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf den Maximalbetrag von 2.000.000,-  € (in Worten: zwei Millionen EURO) begrenzt. Der Mandant bzw. die Mandanten haben die Möglichkeit, über besagte Haftungsgrenze hinaus eine zusätzliche Versicherung durch die Rechtsanwaltkanzlei abschließen zu lassen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung setzt einen schriftlichen Auftrag des Mandanten bzw. der Mandanten unter Kostenübernahme voraus. 


 
 
 
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