Anwaltskanzlei Schröder
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Verbraucherrecht


Das Verbraucherrecht hat sich -auch unter dem Einfluss des EU-Rechts- zu einem umfangreichen Rechtsgebiet entwickelt. Hier geht es um Verträge des alltäglichen Lebens wie beispielsweis Fitnessstudio-, Kauf-, Energie- oder (Zeitschriften-)Abonnementverträge. Auch Streitigkeiten mit dem Beitragsservice (früher: GEZ) können diesem Gebiet zugeordnet werden, obwohl sich die Rechtsgrundlagen im öffentlichen Recht finden (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).  Typischerweise steht der Konsument hier großen Unternehmen oder Konzernen gegenüber, die versuchen, ihre Machtposition wirtschaftlich auszunutzen. 

 


Beispiele:

Telekommunikationsvertrag

Wahrheitswidrige Behauptung des Wechsels zu einem teureren Tarif.


Abonnementvertrag

Vortäuschung eines Vertragsschlusses im Anschluss an Werbeanrufe.

Fitnessstudiovertrag

 Zahlungsforderungen trotz wirksamer Kündigung durch den Kunden.


Die Kanzlei Schröder unterstützt Sie in Konfliktsituationen zunächst außergerichtlich, setzt Ihre Rechte im Zweifelsfall aber auch gerichtlich durch.  Allerdings zeigt die Erfahrung, dass eine anwaltliche Vertretung die Chancen einer außergerichtlichen Regelung erhöht. 









 
 
 
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