Anwaltskanzlei Schröder
kompetent • spezialisiert • erfolgreich

Abmahnung

 Die Gründe für eine Abmahnung sind vielgestaltig:

  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Missachtung von Weisungen
  • Wiederholte Unpünktlichkeit
  • Fehler bei der Arbeitsleistung
  • Schikanen gegenüber Kollegen


Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes kann eine einzelne Abmahnung Grundlage einer verhaltensbedingten Kündigung sein, wenn sich das Fehlverhalten wiederholt. Bei Rechtswidrigkeit einer Abmahnung wird klassischerweise deren Entfernung aus der Personalakte beansprucht, es gibt jedoch auch mildere Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers. 


 
 
 
E-Mail
Anruf