Anwaltskanzlei Schröder
kompetent • spezialisiert • erfolgreich



Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, welcher die Rechtsverhältnisse der durch Verwandtschaft, Familie, Lebensgemeinschaft oder Ehe miteinander verbundenen Personen regelt. Auch Pflegschaft, Vormundschaft und Betreuung sind Bestandteile des Familienrechts; Mandate aus diesen Teilgebieten übernehmen wir allerdings nicht.

 

 




 
 
 
E-Mail
Anruf